"Horner Gartenfreunde" e.V.

Logo von Horner Gartenfreunde e.V.

Begehung Vereinsgelände durch Verpächter und Stadt

Lieber Gartenfreund,
liebe Gartenfreundin,

in den letzten Wochen hat eine Begehung des kompletten Vereinsgeländes stattgefunden.

Folgende Ziele müssen bis Ende 2024 umgesetzt werden und wurden zur Auflage gemacht:

  • Die Abgrenzung zwischen den Gärten hat weder aus Sichtschutzwänden noch aus Heckenpflanzen zu bestehen, hier bitte eine Umsetzung auf erlaubte Zaunart und Höhe lt. Gartenordnung.
  • Die Gartenordnung schreibt Grenzabstände von baulichen Anlagen vor, diese sind bitte einzuhalten.
  • Nach Generalpachtvertrag sollen Pforte und Hecke einheitlich, sowohl im Aussehen wie auch in der Pflege sein. D. h. eine Hecke aus Kirschlorbeer oder Lebensbaum ist in keinem Fall gewollt und zu dulden.
  • Nach Gartenordnung ist Sichtschutz am Sitzplatz, bzw. an der Laube erlaubt. Hier sind Höchsthöhen und -längen vorgeschrieben, die bitte auch einzuhalten sind.
  • Die am Ende des Langohrweges, eigenständig errichtete Pforte, wird bei der nächsten Gemeinschaftsarbeit entfernt! Der Aufsteller hat bis dahin die Möglichkeit die Pforte eigenständig zu entfernen.
  • Das dauerhafte Nächtigen in der Gartenlaube ist verboten und zu unterlassen!
  • Zu guter Letzt ist die kleingärtnerische Nutzung lt. Gartenordnung in vielen Parzellen gar nicht oder zu wenig vorhanden.

Der Vorstand

Vielleicht auch interessant