"Horner Gartenfreunde" e.V.

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Gartenordnung des Landesverbandes
der Gartenfreunde Bremen e.V.

In unseren Kleingartenanlagen wollen wir gut nachbarschaftlich zusammenleben. Mit der Gartenordnung geben sich die Gartenfreunde Regeln, die von gegenseitigem Vorteil sind. Wir beachten und fördern die Belange des gesellschaftlichen und stadtökologischen Umfeldes.

Die Grundsätze und Erfordernisse des Umwelt und Naturschutzes und der Landschaftspflege werden wir berücksichtigen. Unsere Gartenordnung orientiert sich an dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG), den Satzungen des Landes-verbandes der Gartenfreunde Bremen (LVB) sowie den Vorgaben unserer Verpächter (Stadt Bremen sowie Privatverpächter).

Die kleingärtnerische Nutzung erfordert den Anbau von Obst Gemüse und anderen Gartenbauerzeugnissen auf mindestens 1/3 der Gartenfläche. Jeder Kleingarten Pächter hat den Garten eigenverantwortlich zu bewirtschaften. Der Garten muss in einem der Gartenordnung entsprechendem Zustand gehalten werden . Hilfeleistung en durch Dritte sind erlaubt. Die ausschließliche Bewirtschaftung durch Dritte ist unzulässig. 

Die Gartenordnung gilt im Bereich der Bremer Kleingartenanlagen. Die Vorgaben der Gartenordnung gelten für Kleingarten Pächter und Eigentümer, wenn ihre Gärten in ausgewiesenen Kleingartenanlagen liegen. Um die Einhaltung zu erleichtern, gibt es sie in mehreren Sprachen. Rechtlich verbindlich bleibt aber die deutsche Fassung, die mit dem Pachtvertrag unterschrieben und anerkannt wird.

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Gartenordnung in sieben weiteren Sprachen.