"Horner Gartenfreunde" e.V.

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Der Weg zum Pachtgarten

Einige Infos zum Pachten eines Kleingartens:

Ganz Wichtig! Du schließt einen Pachtvertrag. Damit gehst Du eine Verpflichtung gegenüber dem Verpächter der Flächen ein. Das ist bei uns die Stadt Bremen. Die Verpachtung erfolgt über den Landesverband der Gartenfreunde Bremen. Wir als Verein sind der Verwalter vor Ort.

Der Verpächter der Flächen hat einige Auflagen zum Pachtverhältnis erlassen. Diesen musst Du nachkommen. Dazu zählen unter anderem:

Mitgliedschaft in dem Kleingärtnerverein, der als Verwalter bestellt ist. Einhaltung des Bundekleingartengesetzes und der Gartenordnung. Ist Dir die Gartenordnung bekannt? Wenn nein, schaue Sie einmal an, damit Du weißt, was im Garten gemacht werden kann.

Von der Besichtigung zur Gartenübergabe

Jetzt ist es soweit, wir haben einen freien Garten der für Dich in Frage kommt.

Besichtigung

Nachdem Du von uns die Kontaktdaten des abgebenden Pächters erhalten hast, vereinbare bitte mit diesem einen Termin zur Besichtigung. Sollte alles Deinen Vorstellungen entsprechen, informiere uns bitte umgehend.

Schätzung

Über die Schätzung wird der Preis für den Garten festgelegt. Diesen Preis musst Du an den Verein überweisen. Sollten Mängel ausgewiesen sein, die der abgebende Pächter nicht behoben hat oder nicht beheben wird, musst Du diese beheben und bekommst dafür den ausgewiesenen Betrag vergütet.

Einige Info zur Bewertung eines Gartens:

Ein Garten wird bei einem Pächter:innenwechsel geschätzt. Das ist eine Wertermittlung vom Verkehrswert des Gartens. Dabei werden auch Dinge aufgelistet, die nicht der Gartenordnung entsprechen. Die Regeln der Gartenordnung sorgen dafür, dass die Parzellengebiete als Grünflächen in der Stadt erhalten bleiben und den Garteninteressierten zu einem günstigen Pachtpreis zur Verfügung stehen. Deshalb müssen wir uns um deren Einhaltung kümmern. Die Mängel werden in der Regel vom neuen Pächter übernommen und müssen beseitigt werden. Der dafür angesetzte Betrag wird nach Beseitigung der Mängel an den/die neuen Pächter:innen ausgezahlt.

Inventar

Alles was im Gartenhaus an Inventar oder an Gartengeräten vorhanden ist, wird von der Schätzung nicht erfasst. Du kannst Dich mit dem abgebenden Pächter auf eine Übernahme einigen – musst es aber nicht. Dann muss die Parzelle komplett geräumt werden. Der Preis für die Dinge/Einrichtungen ist frei verhandelbar.

Vertragsunterzeichnung

Nach Unterzeichnung des Aufnahmeantrages zur Mitgliedschaft und der Pachtverträge musst Du den Schätzbetrag an den Verein überweisen. Nach Eingang des Geldes steht der Übernahme des Gartens nichts mehr im Wege. Die laufenden Kosten wie Beiträge, Pachten etc. werden von Deinem Konto eingezogen.

Gartenübernahme

In einem gemeinsamen Termin mit Dir, dem abgebenden Pächter und uns als Vorstand wird der Garten übergeben. Du bekommst die Schlüssel für den Garten und die Laube. Lasse Dir bitte vom abgebenden Pächter die technischen Dinge wie Wasser und Strom erklären. Notiere den Zählerstand für Strom und teile uns diesen mit.

Nach der Gartenübernahme

Mit der Übernahme eines Kleingartens hast Du auch die Verantwortung für den Garten übernommen. Dazu gehört die kleingärtnerische Bewirtschaftung des Gartens mit mindestens 1/3 Fläche für Obst und Gemüse und die Pflege des Weges vor dem Garten. Außerdem sind wir als Kleingärtner verpflichtet das begleitende Grün in unserer Anlage zu Pflegen. Beachte dazu bitte die Gartenordnung.

Preis des Gartens

Die Kosten für einen Garten setzen sich aus den einmaligen Kosten sowie den laufenden Kosten zusammen. 

Die laufenden Kosten sind z. B. die Beträge für Pacht, Mitgliedschaft, Strom und Wasser (wenn vorhanden).

Einmalbeträge sind die Gebühren, die mit der Aufnahme in den Verein verbunden sind, sowie dem Betrag, der dem Zeitwert der Parzelle entspricht.