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Cannabis in Kleingärten?

Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG).

Wir werden den weiteren Verlauf beobachten und hier erneut berichten.

Gerne auch folgenden Link nutzen:

Cannabis in Kleingärten?

Euer Vorstand

 

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